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Herzlich willkommen
bei SWS Venus GmbH

Der Schutz Ihrer Mitarbeiter sollte höchste Priorität haben. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Ihren Kontakt.

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Schulungen

Durchführung von Mitarbeiterschulungen
Wir bieten die gesetzlich erforderlichen Mitarbeiterschulungen zu Gunsten ihrer Zeitersparnis vor Ort an.

Staplerschulungen

  • Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutz gem. Baustellenverordnung

  • Für Unternehmen besteht in Deutschland die Pflicht, mindestens einmal pro Jahr ihre Mitarbeiter über die auftretenden Gefahren am Arbeitspaltz zu unterweisen. Das gilt besonders für Hubarbeitsbühnen, Kräne und Flurförderfahrzeuge. Diese Pflicht ergibt sich aus nach DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) §4 bzw. Arbeitsschutzgesetz § 12.

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    Prüfungen

    Prüfung kraftbetätigter Tore, Türen und Fenster nach BGR 237
    Die SWS überprüft mit modernsten Prüfmitteln die im Unternehmen gesetzlich einmal im Jahr vorgeschriebenen Prüfungen der kraftbetätigten Tore, Türen sowie Fenster. Nach der Überprüfung wird eine detaillierte Dokumentation der Überprüfung zu Ihrer Zeitersparnis in Papierform an Sie übergeben.

    Regalprüfung nach ASR A1.7 bzw. DIN13241
    Die SWS ist ein herstellerunabhängiger Fachbetrieb für die gesetzlich geforderten Überprüfungen der Regalsysteme. Unser geschultes Personal verfügt über langjährige Branchenkenntnisse im Bereich der Lagertechnik und über hohe Fachkompetenz. Alle Mitarbeiter wurden hinsichtlich der neuen Richtlinien entsprechend geschult. Durch unsere regelmäßigen Überprüfungen helfen wir die Arbeitsschutzbestimmungen in Ihrem Sinne einzuhalten, um die Sicherheit zu erhöhen und Personen- und Sachschäden zu verhindern.

    Elektrische Betriebsmittel
    Wir prüfen nach BGV A3/GUV-V A3, sowie den VDE Normen DIN VDE 0701-0702 bzw. DIN VDE 0105-100/A1. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und geprüft, um den strengen Auflagen der TRBS 1203 zu genügen.

    Leistungsübersicht

    • Arbeits- und Gesundheitsschutz

      Schützt bevor Gefahr besteht
      Die SWS berät und unterstützt sie bei der betrieblichen Arbeitssicherheit, betriebsärztlichen Betreuung bei der Verhütung von Arbeitsunfällen und Ergonomie der Arbeitsplätze. Dabei integrieren wir ihre betrieblichen Ziele mit Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen. Mit unserer Dienstleistung erfüllen sie alle gesetzlichen Forderungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz und Unfallverhütungsvorschrift BGV A2.

      Leistungen:
      Wir prüfen nach BGV A3/GUV-V A3, sowie den VDE Normen DIN VDE 0701-0702 bzw. DIN VDE 0105-100/A1. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und geprüft, um den strengen Auflagen der TRBS 1203 zu genügen.

      • Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten zur Beobachtung und Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung
      • Durchführung und Koordination von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen (G-Untersuchungen)
      • Erstellung von Konzepten zur Behebung und Vermeidung betrieblicher Gefahrenquellen
      • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, der Arbeitsabläufe, der Umgebung und sonstiger Fragen der Ergonomie
      • Unterweisung der Beschäftigten zur Abwehr von Unfall- , Brand- und Gesundheitsgefahren sowie entsprechender Verhaltensweisen
      • Unterstützung bei Behördenkontakten (Berufsgenossenschaft, staatliches Amt für Arbeitsschutz, Umweltamt)

    • SiGeKo

      Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator – Perfektion im Arbeitsablauf
      Wer baut, übernimmt Verantwortung. Für das Stadtbild, für die späteren Bewohner oder Nutzer, für das eingesetzte Kapital, für die Umwelt und für das Wohl und die Gesundheit aller auf der Baustelle Beschäftigten. Wer baut, muss eine Vielzahl von Regeln einhalten, die Grenzen und Spielräume des Bauherrn festlegen.

      Seit 1998 gehört hierzu die Baustellenverordnung. Sie hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen wesentlich zu verbessern. Die Baustellenverordnung ist nationalisiertes europäisches Recht. Sie konkretisiert für den Baustellenbereich Forderungen, die sich aus einer Vielzahl von Gesetzen und Vorschriften ergeben. Die Baustellenverordnung legt eindeutig fest, dass der Bauherr für die Koordination aller Abläufe am Bau verantwortlich haftet, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer und der Umgebung betreffen.

      Durch Unfälle auf Baustellen entstehen hohe Kosten für die Unternehmen und den Bauherrn. Durch konsequente und systematische Prävention können die Abläufe auf der Baustelle optimiert und Ausfälle in der Wertschöpfungskette vermieden werden. Aus diesem Grund ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutz ein wichtiger Baustein eines durchgängigen Qualitätsmanagements im Baubetrieb.

      Der SiGeKo ist darauf spezialisiert, diese Verantwortung zu übernehmen. Sie hilft Bauherrn dabei, ihren Bau kostensparend, ohne Unterbrechungen und ohne Zwischenfälle so zu vollenden, wie er geplant ist. Der SiGeKo berät den Bauherrn von der Planungs- über die Ausführungsphase bis hin zur Unterhaltung des Projektes bei der sachgerechten Anwendung der Baustellenverordnung. Die Erfahrung zeigt: Professionelle Beratung kann Personenschäden abwenden, Baustilllegungen verhindern und Kosten durch Strafen und Schadenersatzforderungen Dritter vermeiden.

    • Qualitätsmanagement

      Vom Guten zum Besseren …
      Beim Aufbau Ihres Qualitätsmanagement-Systems nach ISO 9001:
      2008 beurteilt die SWS Ihre betriebliche Ablauforganisation im Rahmen einer Soll-Ist-Analyse. Die daraus resultierenden Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer Strukturen dienen der innerbetrieblichen Transparenz, Fehlerreduzierung und Mitarbeitermotivation, sowie die Optimierung der Lieferantenleistungen zur Steigerung der Kundenzufriedenheit.

    • Umweltmanagement

      Umweltorientiertes unternehmerisches Handeln
      Das Umweltmanagement dient zur Sicherung einer nachhaltigen Umweltverträglichkeit der betrieblichen Produkte und Prozesse einerseits, sowie zur Veränderung der Verhaltensweise der Mitarbeiter und der Geschäftspartner andererseits.

      Hierzu gehören:

      • Umweltpolitik des Unternehmens
      • Umweltschutz
      • Umweltleistungen
      • Einhaltung behördlicher Auflagen
      • Normierungsverantwortung

    • Arbeitsschutz

      Kompetenz aus einer Hand
      Die Arbeitssicherheit ist eine notwendige Voraussetzung zur Planung und Ausführung jeglicher Arbeitsvorgänge im Unternehmen zum Schutz der Mitarbeiter. Verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften ist die Geschäftsleitung Ihres Unternehmens, die bei Verstößen mit persönlichen straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat. Die rechtliche Grundlage bietet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Sozialgesetzbuch SGB VII. Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sind die Bestellung und die Aufgabe der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärzte geregelt.
      Zusätzlich zur unterstützenden Beratung erbringt die SWS gemeinsam mit Ihnen die nachfolgenden Leistungen:

      • Soll-Ist-Analyse (Gesetzliche Vorschriften)

    • Brandschutz

      Brandschutzkonzepte
      Bauplanungsbegleitend – beginnend bei der Vorplanung bis zur Ausführungsplanung – sind wir kompetenter Partner in allen Fragen des baulichen, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes. Als Sachverständige verfügen wir auf diesen Gebieten über umfangreiches Wissen und die Fähigkeit, dieses in belastbare Konzepte umzusetzen. Wir besitzen den brandschutztechnischen Überblick zur übergreifenden und interaktiven Koordinierung der einzelnen Fachplaner und Gewerke.

      Brandschutzordnungen
      Brände zu vermeiden ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Da das bewusste richtige Verhalten im Brandfall keine angeborene Fähigkeit ist, muss diese erlernt und durch turnusmäßige Übungen gefestigt werden.

      Weiter sind bestimmte Aufgaben zu erfüllen, damit im Brandfall:

      • der Entstehungsbrand durch Selbsthilfe gelöscht werden kann
      • die Feuerwehr und Rettungskräfte alarmiert werden
      • der hausinterne Alarm ausgelöst wird
      • das Gebäude evakuiert wird
      • die Personen auf einen Sammelplatz geführt und dort auf Vollzähligkeit geprüft werden
      • damit eine Brandnachsorge betrieben werden kann

      All diese Aufgaben werden in der betrieblichen Brandschutzordnung Teil A, B und C zusammengefasst. Die Notwendigkeit zur Erarbeitung von Brandschutzordnungen ergibt sich aus Arbeitsstättenrichtlinien, Sonderbauvorschriften, Brandschutzkonzepten und behördlichen Anordnungen zu Sonderbauten.

      Flucht- und Rettungswegepläne
      Flucht- und Rettungswegepläne sind wichtiger Bestandteil der Gefahrenabwehr in Betrieben und Einrichtungen. Allen anwesenden Personen in Gebäuden dienen sie in Form von grafischen Grundrissdarstellungen als Orientierungshilfe über die möglichen Flucht- und Rettungswege im Brand- und/oder Katastrophenfall. Jedermann kann sich bereits beim Betreten von Gebäuden anhand der Flucht- und Rettungspläne frühzeitig selbständig informieren.

      Brandschutzberatung
      Der Sachverständige verfügt über ein überdurchschnittliches Fachwissen auf dem Gebiet des vorbeugenden baulichen Brandschutzes. Ob im Zuge von Investitionsvorbereitungen, Umnutzungsvorhaben oder im Ergebnis von Brandverhütungsschauen – stets steht Ihnen unser Sachverständigenwissen zur Verfügung!